Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zahlkarten der Viseca Card Services SA

Private – Version Mai 2022

1.Allgemeine Bestimmungen

1.1Worum geht es in diesem Dokument?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Viseca Card Services SA als Kartenherausgeberin («Viseca» oder «wir») und Ihnen als Inhaber1 einer physischen und/oder virtuellen Zahlkarte von Viseca («Karte»).

Diese AGB bestehen aus allgemeinen Bestimmungen (Ziff. 1) sowie besonderen Bestimmungen für die Benützung der Karte mit Kredit- (Ziff. 2), Prepaid- (Ziff. 3) und Debit-Funktion (Ziff. 4). Die allgemeinen Bestimmungen gelten für sämtliche Karten, die besonderen Bestimmungen für die jeweilige Kartenfunktion.

1.2Was sind physische und virtuelle Karten?

Bei physischen Karten ist die Kartennummer auf einer Karte aufgedruckt und im Chip sowie auf dem Magnetstreifen hinterlegt. Bei virtuellen Karten kann anstelle der Kartennummer eine digitale Nummer (sog. Token) generiert und auf einem mobilen oder anderen Gerät, z. B. Mobiltelefon, Smartwatch, Fitnesstracker oder Auto, hinterlegt werden.

1.3Was sind Haupt- und Zusatzkarten? Was gilt für deren Inhaber?

Der Inhaber der Hauptkarte («Hauptkarte») kann auf eigene Verantwortung und Rechnung für eine nahestehende Person oder sich selbst eine Zusatzkarte beantragen («Zusatzkarte»).

1.3.1Was gilt für den Hauptkarteninhaber?
  • Sie haften für sämtliche Verpflichtungen aus dem Einsatz von Hauptkarten und allfälligen Zusatzkarten.
  • Sie können Daten und Transaktionen des Zusatzkarteninhabers wie Ihre eigenen sehen.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass auch Zusatzkarteninhaber die AGB und deren Änderungen einhalten.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass auch Zusatzkarteninhaber von weiteren Konditionen zur Benützung der Karte, insbesondere von Gebühren und Zinsen, Kenntnis erhalten.
  • Sie können alle die Zusatzkarte betreffenden Erklärungen (z. B. Sperre, Kündigung) auch für den Zusatzkarteninhaber abgeben und entgegennehmen. Sie müssen sich daher mit dem Zusatzkarteninhaber abstimmen und die Weitergabe der Erklärungen sicherstellen.
1.3.2Was gilt für den Zusatzkarteninhaber?
  • Ihre Daten und Transaktionen können vom Hauptkarteninhaber eingesehen werden.
  • Sie haften solidarisch und unbeschränkt mit dem Hauptkarteninhaber für sämtliche Verpflichtungen aus dem Einsatz der Zusatzkarte.
  • Bei Tod, Verlust der Handlungsfähigkeit oder Konkurs des Hauptkarteninhabers müssen Sie uns sofort informieren und dürfen die Zusatzkarte nicht weiter einsetzen.
1.3.3Was gilt für beide Karteninhaber?

Wir können Erklärungen betreffend die Zusatzkarte nach freiem Ermessen direkt vom Zusatzkarteninhaber entgegennehmen oder diesem zustellen. Im Übrigen gelten für beide Karteninhaber die gleichen Bedingungen, soweit diese AGB nicht ausdrücklich eine Unterscheidung treffen.

1.4Wann beginnt und endet das Kartenverhältnis? Wie werden Karten gesperrt, erneuert oder ersetzt?

1.4.1 Kartenantrag

Wenn Sie eine Karte beantragen, sind wir frei, Ihnen eine solche anzubieten oder ohne Angabe von Gründen davon abzusehen. Wenn wir Ihnen eine Karte anbieten, erhalten Sie eine persönliche Karte sowie separat den dazugehörigen PIN-Code. Die Karte kann auch ausschliesslich virtuell ausgestellt und in einer von uns vorgegebenen Umgebung oder auf eine mit uns vereinbarte Weise angezeigt werden. Jede Karte bleibt unser Eigentum.

1.4.2Beginn des Kartenverhältnisses und Anerkennung der AGB

Das Kartenverhältnis kommt zustande mit:

  • dem ersten Einsatz der Karte;
  • der Hinterlegung der Karte auf einem mobilen oder anderen Gerät; oder
  • Ihrer Unterschrift auf der Karte, falls ein Unterschriftsfeld vorhanden ist.

Zudem bestätigen Sie, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen, deren Inhalt anerkannt und die zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes jeweils geltenden Gebühren und Zinsen akzeptiert zu haben.

1.4.3Sperrung der Karte

Beide Parteien können eine Karte jederzeit ohne Angabe von Gründen sperren lassen (Zusatzkarteninhaber jedoch nur Zusatzkarten). Sie tragen aber weiterhin sämtliche Belastungen, die nach einer Sperre oder dem Kartenablauf durch Sie verursacht und genehmigt wurden.

1.4.4Erneuerung oder Ersatz der Karte

Die Karte läuft am Ende des auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdatums ab. Sie erhalten von uns rechtzeitig eine neue Karte, sofern das Kartenverhältnis nicht gekündigt wurde. Falls Sie Ihre neue Karte nicht mindestens zehn Tage vor Ablauf der bisherigen Karte erhalten haben, teilen Sie uns dies sofort mit.

1.4.5Beendigung des Kartenverhältnisses

Sie haben das Recht, das Kartenverhältnis jederzeit aus beliebigen Gründen und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Die Kündigung des Hauptkartenverhältnisses gilt auch für etwaige Zusatzkarten; der Zusatzkarteninhaber kann aber nur das Zusatzkartenverhältnis kündigen. Wir behalten uns das Recht vor, das Kartenverhältnis ebenfalls jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, die Karte nicht zu erneuern und/oder zurückzufordern.

Mit Beendigung des Kartenverhältnisses, Rückforderung oder Rückgabe der Karte werden alle Ausstände sofort fällig und es besteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr. Wir bleiben berechtigt, Ihnen sämtliche auch nach Beendigung verursachten oder genehmigten Belastungen in Rechnung zu stellen. Nach Beendigung des Kartenverhältnisses sind Sie verpflichtet, physische Karten unbrauchbar zu machen und virtuelle Karten von mobilen oder anderen Geräten zu entfernen.

1.4.6Abonnemente und andere wiederkehrende Leistungen

Wiederkehrende Leistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z. B. Zeitungs- oder Musikabonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienstleistungen), sind direkt bei der Akzeptanzstelle zu kündigen, wenn sie nicht mehr gewünscht werden.

Ablauf oder Sperrung der Karte sowie Beendigung des Kartenverhältnisses führen nicht automatisch zur Kündigung der wiederkehrenden Leistung. Bei Ablauf oder Sperrung der Karte sowie bei Beendigung des Kartenverhältnisses sind Sie deshalb verpflichtet, die Zahlungsmodalität bei der Akzeptanzstelle zu ändern oder wiederkehrende Leistungen gegebenenfalls zu kündigen. Andernfalls haften Sie für sämtliche Belastungen aus wiederkehrenden Leistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen.

1.5Wie wird die Transaktion genehmigt?

1.5.1Karteneinsatz

Mit der Karte können Sie bei allen Akzeptanzstellen im In- und Ausland im Rahmen Ihrer Limite Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen. An Bancomaten und bei dazu ermächtigten Händlern können Sie, sofern vorgesehen, Bargeld beziehen. Sofern wir dies anbieten, kann über die bestehende Zahlungssysteminfrastruktur Geld überwiesen oder empfangen werden. Ferner werden mit der Karte im Rahmen Ihrer Limite die von Ihnen gewählten optionalen und unmittelbar an die Karte gebundenen Versicherungen und Pakete bezahlt und die Prämien Ihrem Kartenkonto belastet.

Sofern Ihre Karte über eine Kredit- bzw. Prepaid- und eine Debit-Funktion verfügt, können Sie wählen, über welche Funktion die betreffende Transaktion ausgeführt werden soll. Wir können nicht gewährleisten, dass eine Akzeptanzstelle alle Funktionen akzeptiert und haften nicht für allfällige Schäden im Zusammenhang mit der Wahl der Funktion. Wir können die Möglichkeit, die Funktion zu wählen, jederzeit ausschliessen.

Sie dürfen Ihre Karte nur im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten und der gewährten Limite einsetzen. Die Limite wird Ihnen bei Zustellung der Karte und auf der Kartenabrechnung mitgeteilt. Sie kann zudem bei uns erfragt und unter Digital Services (Web und App) des jeweiligen Anbieters abgefragt werden. Beachten Sie, dass die Höhe der Bargeldbezüge und Geldüberweisungen innerhalb der Limite weiter beschränkt sein kann. Wir können die Einsatzmöglichkeiten der Karte sowie die Limite jederzeit erweitern, einschränken oder aufheben. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.

1.5.2Genehmigung der Transaktion

Transaktionen werden genehmigt, indem die Kartennummer oder der Token an die Akzeptanzstelle übergeben oder bei dieser hinterlegt wird. Optional angebotene und unmittelbar an die Karte gebundene Versicherungen oder Pakete werden durch Ihre Beitrittserklärung genehmigt. Jede aus einer genehmigten Transaktion resultierende Forderung gilt als von Ihnen anerkannt. Gleichzeitig werden wir unwiderruflich angewiesen, die Forderung der Akzeptanzstelle zu vergüten. Mit dem Abschluss einer optionalen Versicherung ermächtigen Sie als Versicherter die abrechnende Stelle (uns oder Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin), die entsprechenden Prämien Ihrem Kartenkonto zu belasten.

1.5.3Authentifizierung des Karteninhabers

Aus Sicherheitsgründen können wir oder die Akzeptanzstelle eine zusätzliche Authentifizierung oder weitere Angaben verlangen:

  • durch Eingabe Ihres PIN-Codes;
  • durch Unterzeichnung des physischen oder elektronischen Belegs;
  • durch Bestätigung mittels 3-D Secure in der betreffenden App oder der Eingabe eines SMS-Codes;
  • durch Angabe oder Hinterlegung des auf der Karte aufgeführten Namens, der Kartennummer, des Gültigkeitsdatums und des dreistelligen Sicherheitscodes (CVV, CVC) an die Akzeptanzstelle;
  • durch Eingabe von mit der Akzeptanzstelle vereinbarten Benutzernamen und/oder Passwörtern bei hinterlegten Kartendaten;
  • durch ein von uns vorgesehenes biometrisches Verfahren (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) auf einem mobilen oder anderen Gerät;
  • durch Einreichung der entsprechenden Beitrittserklärung zu optionalen, an die Karte gebundenen Versicherungen oder Paketen;
  • durch eine andere von uns vorgegebene Authentifizierungsmethode.

1.6Wer trägt welche Risiken und welche Haftung?

1.6.1Mit der Karte abgeschlossene Geschäfte

Für die mit der Karte abgeschlossenen Geschäfte sind ausschliesslich Sie verantwortlich. Sie müssen insbesondere allfällige Beanstandungen zu Waren oder Dienstleistungen sowie Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Geschäften direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle regeln. Die Kartenabrechnung ist dennoch fristgerecht zu bezahlen.

1.6.2Missbräuchliche Kartenverwendung

Wir übernehmen Schäden in voller Höhe, die Ihnen aus nachweislich missbräuchlicher Verwendung der Karte bzw. Authentifizierung durch nicht nahestehende Dritte entstehen2. Dies umfasst beispielsweise Schäden aufgrund von Fälschungen oder Verfälschungen der Karte oder Datendiebstahl durch nicht nahestehende Dritte.

Als «nahestehende Dritte» gelten Ihr Ehe- oder eingetragener Partner, verwandte Familienmitglieder (z. B. Kinder oder Eltern) oder andere nahestehende Personen, Bevollmächtigte, Inhaber weiterer Karten desselben Kartenkontos oder im gleichen Haushalt lebende Personen.

Nicht übernommen werden insbesondere:

  • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte, die auf Ihre Verletzung dieser AGB, insbesondere der Sorgfalts- und Mitteilungspflichten gemäss Ziff. 1.7, oder Ihr Verschulden zurückzuführen sind, bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Sperre;
  • Schäden aus Transaktionen, welche Sie oder nahestehende Dritte authentifiziert haben z. B. durch Eingabe des PIN-Codes, Bestätigung mittels 3-D Secure, Eingabe eines SMS-Codes oder durch ein biometrisches Verfahren auf einem mobilen oder anderen Gerät;
  • Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat;
  • Schäden, die im Zusammenhang mit Zusatzleistungen zur Karte (z. B. Treueprogramm) entstehen;
  • indirekte Schäden und Folgeschäden.

Wenn wir Sie entschädigen, sind Sie verpflichtet, Ihre Forderungen aus dem Schadenfall an uns abzutreten.

1.6.3Nichtakzeptanz der Karte, Störungen und Unterbrechungen von weiteren Dienstleistungen

Wir sind bestrebt, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, allfällige Bargeldbezugsmöglichkeiten, Geldübermittlungsmöglichkeiten sowie weitere Dienstleistungen möglichst störungs- und unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dennoch können die Einsatzmöglichkeit Ihrer Karte und der Zugang zu den erwähnten und allenfalls weiteren Dienstleistungen nicht jederzeit und unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Wir sind insbesondere nicht verantwortlich und haften nicht für Schäden, falls sich eine Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren, oder falls eine Zahlung mit der Karte aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen sich die Benützung der Karte an einem Automaten als unmöglich erweist oder wenn die Karte durch den Automaten beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird.

1.7Welche Sorgfalts- und Mitteilungspflichten haben Sie?

Um Kartenmissbräuche zu verhindern, müssen Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten beachten. Wenn Sie diese verletzen, tragen Sie allfällige Schäden unbeschränkt bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Kartensperre.

1.7.1Sorgfaltspflichten bei Zahlungen/Karteneinsatz
  • Unterschreiben Sie die Karte im Unterschriftsfeld, sofern vorhanden, sofort nach Erhalt.
  • Bewahren Sie die Karte sorgfältig und getrennt vom PIN-Code auf, händigen Sie sie niemandem aus und machen Sie sie niemandem zugänglich.
  • Vermeiden Sie jegliche anderweitige Zugänglichmachung oder Bekanntgabe von Kartennummer, Gültigkeitsdatum, CVV/CVC oder SMS-Code.
  • Ändern Sie sofort den PIN-Code und andere von Ihnen definierte Authentifizierungsmittel (z. B. Passwörter), wenn Sie vermuten, dass jemand anders davon Kenntnis hat. Der PIN-Code kann an einem dafür vorgesehenen Bancomaten in der Schweiz geändert werden.
  • Verwenden Sie für den PIN-Code und andere von Ihnen definierte Authentifizierungsmittel (z. B. Passwörter) keine naheliegenden Kombinationen (z. B. Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen etc.).
  • Geben Sie den PIN-Code geschützt vor Einsicht Dritter ein, geben Sie ihn nie weiter und zeichnen Sie ihn niemals auf, auch nicht in verschlüsselter Form.
  • Nutzen Sie wo möglich sichere Zahlungsmethoden (z. B. 3-D Secure) und beachten Sie dabei die Bestimmungen für Online-Services.
  • Schützen Sie die von Ihnen benutzten Endgeräte (z. B. Computer, mobile oder andere Geräte wie Mobiltelefon, Smartwatch, Fitnesstracker oder Auto etc.) durch geeignete Massnahmen vor unbefugtem Zugriff und Nutzung Dritter, namentlich durch Installation und regelmässige Aktualisierungen von umfassenden Virenschutz- und Internet-Security-Programmen sowie Updates der verwendeten Betriebssysteme und Internet-Browser.
  • Kontaktieren Sie uns sofort unter der Telefonnummer +41 (0)58 958 83 83 (24h-Dienst), wenn Sie wissen oder vermuten, dass die Karte verloren, gestohlen, missbraucht oder eingezogen wurde.
  • Vernichten oder retournieren Sie uns eine abgelaufene, definitiv gesperrte oder gekündigte Karte nach Beendigung des Kartenverhältnisses und setzen Sie die Karte nicht mehr ein.
  • Tragen Sie in Schadenfällen zur Aufklärung des Falles und Minderung des Schadens bei, erstatten Sie bei strafbaren Handlungen Anzeige bei der Polizei und verlangen Sie eine Kopie der Anzeige.
1.7.2Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Transaktionen, Genehmigung
  • Prüfen Sie Ihre Kartenabrechnung, Transaktionsübersicht und/oder den Bankkontoauszug sofort nach Erhalt. Das gilt auch, wenn diese Dokumente auf Ihre Anweisung an Dritte zugestellt werden (z. B. an den Hauptkarteninhaber).
  • Rufen Sie uns umgehend an, wenn Sie Belastungen aus missbräuchlichem Einsatz der Karte oder andere Unregelmässigkeiten feststellen.
  • Reichen Sie allfällige Beanstandungen spätestens 30 Tage nach dem Datum der Kartenabrechnung, der Transaktionsübersicht und/oder dem Bankkontoauszug schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein, ansonsten gelten diese als von Ihnen genehmigt.
  • Senden Sie ein von uns bereitgestelltes Beanstandungsformular innerhalb von zehn Tagen ausgefüllt zurück und legen Sie eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige bei, falls wir Sie dazu auffordern.
  • Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolgreiches Lastschriftverfahren entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung.
1.7.3Mitteilungspflichten

Sie müssen uns sofort schriftlich mitteilen:

  • wenn Sie Transaktionen getätigt haben und danach seit mehr als zwei Monaten keine Rechnung erhalten haben;
  • wenn sich Angaben aus dem Kartenantrag ändern (z. B. Name, Adresse, Konto, Einkommen oder der wirtschaftlich Berechtigte).

Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten jeweils als gültig zugestellt. Allfällige für Adressnachforschungen entstehende Kosten werden Ihnen belastet.

1.8Mit welchen Gebühren und Zinsen müssen Sie rechnen?

1.8.1Im Allgemeinen

Der Karteneinsatz bzw. das Kartenverhältnis kann mit Gebühren, Kommissionen, Kosten (zusammen «Gebühren») und Zinsen verbunden sein. Die Jahresgebühr für die Karte wird jeweils im Voraus fällig.

Die Gebühren und Zinsen werden Ihnen mit dem Kartenantrag und/oder in sonst geeigneter Weise bekanntgegeben. Sie können die jeweils geltenden Gebühren und Zinsen auch bei uns oder Ihrer Bank erfragen oder auf unserer Homepage bzw. der Homepage der Bank einsehen. Darüber hinaus können wir von Ihnen schuldhaft verursachte Kosten in Rechnung stellen.

1.8.2Transaktionen in Fremdwährung oder Schweizer Franken im Ausland

Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung (Fremdwährung) rechnen wir zu dem von uns definierten Umrechnungskurs um, welcher sich nach den Kursen der Kartennetzwerke richtet. Der Umrechnungskurs kann einen Aufschlag enthalten.

Verwenden Sie die Karte in einer Fremdwährung oder bei einer ausländischen Akzeptanzstelle zur Bezahlung in Schweizer Franken (inklusive Internet-Transaktionen, die über eine ausländische Akzeptanzstelle abgewickelt werden), können wir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr können Sie der geltenden Gebührenübersicht entnehmen.

1.8.3Verzicht auf Erstattungsanspruch der an eine Bank ausgerichteten Entschädigungen

Wir haben mit einigen Banken, die ihre Kunden an uns vermitteln («vermittelnde Bank(en)»), Verträge abgeschlossen. Unter diesen Verträgen erbringen die Banken verschiedene Dienstleistungen wie Vertriebstätigkeit oder Kundendienst für uns. Dafür entschädigen wir diese Banken. Die Entschädigungen können zwischen 30% und 65% der Gebühren betragen, die Sie für die Kartenausgabe (insb. Jahresgebühr) und den Karteneinsatz (insb. Transaktionsgebühren) bezahlen3.

Diese Entschädigungen stehen ausschliesslich der vermittelnden Bank zu. Sollte eine Bank solche Entschädigungen erhalten, welche sie nach Auftragsrecht (Art. 400 OR) oder allfällig anderen anwendbaren Bestimmungen Ihnen zu erstatten hat, verzichten Sie gegenüber der Bank vollumfänglich zu deren Gunsten auf die Weitergabe dieser Entschädigungen durch die Bank an Sie. Ebenso haben Sie keinen Anspruch, solche Entschädigungen gegenüber uns geltend zu machen.

1.9Was gilt bei wesentlichen Zusatzleistungen?

1.9.1Online-Services

Es werden Ihnen über Digital Services (Web und App) verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung gestellt («Online-Services»), z. B. für Kontrolle und Bestätigung von Zahlungen, Übersicht über Transaktionen oder Karten, Abruf von Rechnungen oder Mobile Payment. Für den Zugang zu den Online-Services müssen Sie sich jeweils mit den dafür geltenden Authentifizierungsmitteln anmelden. Zudem können der Zugang und die Nutzung davon abhängig sein, dass Sie bei der Anmeldung oder Registrierung zusätzliche Bestimmungen akzeptieren und einhalten.

1.9.2Treueprogramm

Die teilnahmeberechtigten Karten nehmen am Treueprogramm des jeweiligen Anbieters teil. Es gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

1.9.3Versicherungsleistungen

Je nach Karte profitieren Sie von verschiedenen Versicherungen. Wir oder Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin bieten Ihnen gleichzeitig mit dem Abschluss des Kartenvertrags Versicherungsleistungen an. Eine Übersicht über die Versicherungsleistungen sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie unter https://www.viseca.ch/de/kundendienst/downloads.

1.10Wie werden persönliche Daten geschützt?

1.10.1Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gemäss unserer «Allgemeinen Datenschutzerklärung». Diese ist auf unserer Homepage www.viseca.ch/datenschutz abrufbar oder kann direkt bei uns bezogen werden.

Unsere «Allgemeine Datenschutzerklärung» gilt ergänzend zu diesen Bestimmungen, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Mit der Unterzeichnung des Kartenantrags oder dem Einsatz der Karte nehmen Sie unsere «Allgemeine Datenschutzerklärung» und die darin aufgeführten Datenbearbeitungen ausdrücklich zur Kenntnis.

1.10.2Ermächtigung zur Einholung von Informationen

Mit Ihrer Einwilligung ermächtigen Sie uns:

  • im Rahmen der Kartenantragsprüfung Ihre Angaben zu prüfen, zu bearbeiten und die dafür erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen, z. B. bei der Zentralstelle für Kreditinformationen («ZEK»), bei Behörden (z. B. Betreibungs- und Steuerämter, Einwohnerkontrollen), der vermittelnden Bank, Wirtschaftsauskunfteien, Arbeitgebern und weiteren vom Gesetz vorgesehenen (z. B. Informationsstelle für Konsumkredit, IKO) oder geeigneten Informations- und Auskunftsstellen;
  • Tatbestände wie z. B. Kartensperrung, Zahlungsrückstand oder missbräuchliche Kartenverwendung der ZEK zu melden sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den zuständigen Stellen Meldung zu erstatten; und
  • sofern Sie Ihre Karte bei einer an uns vermittelnden Bank bestellt haben, sämtliche Informationen und Unterlagen bei der vermittelnden Bank einzuholen, die zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Sie ermächtigen damit auch die vermittelnde Bank, diese Informationen und Unterlagen an uns herauszugeben und uns Änderungen von Kundendaten mitzuteilen.

Im Rahmen dieser Ermächtigungen entbinden Sie uns sowie die vermittelnde Bank von der Wahrung des Bank-, Geschäfts- bzw. Amtsgeheimnisses und der Wahrung des Datenschutzes.

1.10.3Weitergabe von Daten an Dienstleister und Dritte im In- und Ausland

Wir sind berechtigt, Dienstleister und Dritte im In- und Ausland mit der Abwicklung unserer Dienstleistungen zu beauftragen. Dies betrifft z. B. die Kartenantragsprüfung, die Kartenherstellung, Online-Services, die Transaktionsabwicklung, das Inkasso, betriebliche Datenauswertungen zur Verbesserung unserer Betrugsbekämpfungs- und Risikomodelle oder den Versand von Informationen oder Angeboten.

Sie ermächtigen uns, diesen Dienstleistern und Dritten die Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind.

1.10.4Weitergabe von Daten an die vermittelnde Bank

Sofern Sie Ihre Karte bei einer an uns vermittelnden Bank bestellt haben, ermächtigen Sie uns und erklären sich damit einverstanden:

  • dass Viseca Ihre persönlichen Daten sowie Kredit- und Prepaid-Transaktionsdaten mit dieser Bank teilt; und
  • dass die vermittelnde Bank die empfangenen Transaktionsdaten für eigene Zwecke gemäss ihren eigenen Datenschutzbestimmungen für alle ihre Geschäftsbereiche verwenden kann, insbesondere für das Risikomanagement und zu Marketingzwecken.

Die Einwilligung zur Weitergabe der Kredit- und Prepaid-Transaktionsdaten ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

Die Weitergabe der Debit-Transaktionsdaten an die Bank ist zur Erbringung der Dienstleistung zwingend. Ein Widerruf der Übermittlung der Debit-Transaktionsdaten ist nur durch Kündigung der Debit-Funktion möglich.

1.10.5Einwilligung zu Marketing

Sie ermächtigen uns und erklären sich damit einverstanden:

  • Kunden-, Konsum- und Präferenzprofile zu erstellen und auszuwerten, um Ihnen Produkte und Dienstleistungen (auch von Dritten) anzubieten; und
  • Ihnen solche Informationen an Ihre E-Mail-Adresse, Postadresse oder telefonisch (z. B. SMS) zuzustellen oder via Online-Services zugänglich zu machen.

Sie können diese Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.

1.11Was ist weiter zu beachten?

1.11.1Elektronische Kommunikation

Wo wir es vorsehen, können sich beide Parteien elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS, Mitteilungen via App) bedienen. Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie für Sie erstmalig verfügbar sind. Wenn Sie uns eine E-Mail schicken oder uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, sind Sie damit einverstanden, dass wir mit Ihnen per E-Mail kommunizieren. Das Risiko, dass Dritte unbefugt Kenntnis von Nachrichten nehmen, lässt sich bei elektronischen Kommunikationsmitteln nie ganz ausschliessen und wir übernehmen dafür keine Verantwortung.

1.11.2Anpassung der AGB

Wir können diese AGB und die übrigen Konditionen (z. B. Gebühren, Zinsen und Kartenleistungen) jederzeit anpassen. Wir teilen Ihnen Anpassungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mit. Anpassungen dieser AGB können wir Ihnen rechtsgültig über elektronische Kommunikationsmittel mitteilen (z. B. E-Mail, SMS, Mitteilungen via App). Wenn Sie das Kartenverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung nicht schriftlich kündigen, gilt die Anpassung als von Ihnen akzeptiert.

1.11.3Abtretung des Kartenverhältnisses

Wir können das Kartenverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen und/oder Dritte im In- und Ausland übertragen (z. B. an Inkassounternehmen oder vermittelnde Bank) und dabei die erforderlichen Daten zugänglich machen sowie allfällige Bankbeziehungen offenlegen.

1.11.4Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns untersteht Schweizer Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, ist Zürich der Erfüllungsort, Gerichtsstand und für Karteninhaber mit Wohnsitz im Ausland auch der Betreibungsort.

2.Besondere Bestimmungen für die Kredit-Funktion

2.1Wie müssen Sie Ihre Kartenabrechnung bezahlen?

2.1.1Im Allgemeinen

Sie sind verpflichtet, alle sich durch den Einsatz der Karte und aus dem Kartenverhältnis ergebenden Forderungen und Gebühren sowie Zinsen fristgerecht zu bezahlen.

Wir stellen Ihnen monatlich oder in einem anderen Zeitabstand eine Kartenabrechnung zu, nach Wahl des Hauptkarteninhabers elektronisch oder in Papierform. Wir behalten uns vor, für die Papierform eine Gebühr zu erheben.

Auf der Kartenabrechnung wird der offene Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag), der fällige Mindestzahlungsbetrag sowie die Zahlungsfrist ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag umfasst neben Forderungen aus Transaktionen auch allfällige Gebühren und Zinsen gemäss Gebührenübersicht.

2.1.2Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Sie?
  • Sie können den Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist bezahlen.
  • Im Fall einer entsprechenden Vereinbarung können Sie innerhalb der in der Kartenabrechnung aufgeführten Zahlungsfrist in monatlichen Teilbeträgen bezahlen. Der monatliche Mindestzahlungsbetrag, den Sie der Kartenabrechnung entnehmen, setzt sich wie folgt zusammen:
    • Prozentsatz des gesamten ausstehenden monatlichen Rechnungsbetrages bzw. ein pauschaler Mindestbetrag gemäss Gebührenübersicht; zuzüglich
    • Gebühren, unbezahlte Zinsen, Teilbeträge in Verzug sowie Teilbeträge über der Limite.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Rechnung in drei monatlichen Teilbeträgen innerhalb von maximal 90 Tagen seit Rechnungsdatum bezahlen. Jeder Teilbetrag ist innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu bezahlen. Der monatliche Mindestzahlungsbetrag, den Sie der Kartenabrechnung entnehmen, setzt sich wie folgt zusammen:
    • mindestens 33% des gesamten ausstehenden monatlichen Rechnungsbetrages bzw. ein pauschaler Mindestbetrag gemäss Gebührenübersicht; zuzüglich
    • Gebühren, unbezahlte Zinsen, Teilbeträge in Verzug sowie Teilbeträge über der Limite.
    Bei der dritten Teilzahlung werden sämtliche unbezahlten Beträge der ersten Rechnung fällig, für die die Zahlung in Teilbeträgen beansprucht wird.

Eingehende Teilzahlungen werden zunächst auf die Zinsforderung und allfällige Versicherungsprämien angerechnet. Der unbezahlt gebliebene Teil einer Kartenabrechnung, zusammen mit dem Betrag der neu mit der Karte getätigten Belastungen, darf die gewährte Limite (vgl. Ziff.1.5.1) nicht überschreiten.

2.1.3Welche Zinsen schulden Sie uns bei fristgerechter Zahlung?

Auf sämtlichen Rechnungsbeträgen, ausser auf aufgelaufenen Zinsen, sind ab dem jeweiligen Rechnungsdatum Zinsen gemäss dem anwendbaren Jahreszinssatz geschuldet. Der anwendbare Jahreszinssatz ergibt sich aus der Gebührenübersicht oder der entsprechenden Vereinbarung (vgl. Ziff. 2.1.2, zweiter Punkt).

Wird der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist vollständig bezahlt, erlassen wir Ihnen den Zins auf die im Rechnungsmonat erfolgten Belastungen.

Wird der Rechnungsbetrag in Teilbeträgen innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, werden bis zum Eingang der Teilzahlung Zinsen auf allen Belastungen und danach auf dem Restsaldo bis zu dessen Zahlungseingang erhoben.

2.1.4Welche Zinsen schulden Sie uns bei verspäteter oder ungenügender Zahlung?

Wenn Sie den auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungs- oder Mindestzahlungsbetrag nicht oder nicht vollständig innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen, wird der gesamte offene Rechnungsbetrag (inklusive Zinsen) fällig und Sie geraten ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu belasten, den gesamten ausstehenden Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Der jeweils anwendbare Verzugszins ergibt sich aus der Gebührenübersicht.

Sie sind uns zum Ersatz sämtlicher weiterer Kosten verpflichtet, die uns bei der Einbringung fälliger Forderungen aus dem Kartenverhältnis (inklusive der Vereinbarung gemäss Ziff. 2.1.2, zweiter Punkt) entstehen.

2.2Was ist zu beachten bei Benützung der Karte an Bancomaten mit Direktbelastung?

Wenn die Karte ausschliesslich über die Kredit-Funktion verfügt und die vermittelnde Bank die Karte zur Benützung an Bancomaten mit Direktbelastung des Bankkontos zugelassen hat, gilt Folgendes:

  • Die Benützung der Karte an Bancomaten mit Direktbelastung ist auf die Schweiz beschränkt. Die Bank kann die Benützung zudem auf Schweizer Franken beschränken.
  • Sämtliche Bargeldbezüge werden dem Bankkonto belastet, das Sie im Kartenantrag oder in einem späteren Auftrag angegeben haben. Sie dürfen die Karte nur verwenden, soweit auf dem angegebenen Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder zugesprochene Limite) vorhanden ist. Für die Karte wird eine spezielle Bargeldbezugslimite festgelegt.
  • Die Bezüge erscheinen direkt auf Ihrem Bankkontoauszug und sind folglich nicht auf der Kartenabrechnung aufgeführt.
  • Für die Zulassung der Karte an Bancomaten sowie für die Verarbeitung der getätigten Transaktionen kann die vermittelnde Bank Gebühren erheben, die direkt dem angegebenen Bankkonto belastet werden. Bei Bargeldbezügen in einer Fremdwährung wird Ihnen der anwendbare Umrechnungskurs der vermittelnden Bank belastet.
  • Wird Ihre Karte missbräuchlich durch Dritte an Bancomaten mit Direktbelastung verwendet, haften wir nicht. Ansonsten gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 1.6.2.

3.Besondere Bestimmungen für die Prepaid-Funktion

3.1Welche Limite haben Sie?

Die Prepaid-Karte wird mit einer Limite zur Benützung freigegeben, die von Ihrem verfügbaren Saldo abhängig ist. Die Höhe des Saldos entspricht dem im Voraus einbezahlten Betrag, abzüglich allfälliger Gebühren. Der Saldo reduziert sich entsprechend dem Einsatz der Karte und erhöht sich wieder aufgrund von nachfolgenden Einzahlungen (Aufladung der Karte). Der Saldo darf die von uns festgelegte maximale Limite nicht übersteigen.

Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig. Sie sind verpflichtet, bei einer Überschreitung der Limite sofort den ausstehenden Betrag durch Aufladung der Karte zu begleichen. Wir behalten uns vor, bei Überschreitung der Limite Gebühren zu verrechnen.

3.2Wie erhalten Sie Ihren Saldo oder Ihre Transaktionsübersicht?

Sie können jederzeit Ihren aktuellen Saldo sowie die getätigten Transaktionen über Online-Services abfragen oder sich alternativ via Telefon über eine kostenpflichtige Hotline bei uns erkundigen.

Wir stellen Ihnen monatlich oder in einem anderen Zeitabstand eine Transaktionsübersicht mit Angabe des zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Saldos zu. Nach Wahl erfolgt die Zustellung elektronisch oder in Papierform. Wir behalten uns vor, für die Papierform eine Gebühr zu erheben.

3.3Wie erfolgt die Rückerstattung Ihres Saldos?

Falls Sie die Karte nicht mehr benutzen oder das Kartenverhältnis auflösen möchten, können Sie die Rückerstattung des aktuellen Guthabensaldos schriftlich bei uns verlangen. Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich auf ein auf Sie lautendes schweizerisches Post- oder Bankkonto. Für die Rückerstattung Ihres Saldos kann eine Gebühr anfallen.

4.Besondere Bestimmungen für die Debit-Funktion

4.1Wie können Sie Ihre Karte verwenden?

Mit der Karte können Sie bei den dazu ermächtigten Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bezahlen sowie an entsprechend gekennzeichneten Bancomaten im In- und Ausland Bargeld beziehen. Dabei gilt Folgendes:

  • Die Karte mit Debit-Funktion setzt voraus, dass Sie ein Bankkonto bei der vermittelnden Bank haben.
  • Nebst Ihnen können auch Kontobevollmächtigte oder von Ihnen bezeichnete Personen Inhaber einer solchen Karte sein.
  • Bei Bargeldbezügen in einer Fremdwährung wird Ihnen der anwendbare Umrechnungskurs der vermittelnden Bank belastet. Ebenso kann der Bargeldbezug mit Gebühren verbunden sein.
  • Sie dürfen die Karte nur verwenden, soweit auf dem angegebenen Konto die Deckung (Guthaben oder durch die vermittelnde Bank gewährte Limite) vorhanden ist. Bei einer nicht ausreichenden Deckung sind wir berechtigt, die Transaktion oder den Bargeldbezug abzulehnen.
  • Sie können die Karte auch für weitere Dienstleistungen der vermittelnden Bank verwenden. Dabei sind ausschliesslich die mit der vermittelnden Bank vereinbarten Bestimmungen anwendbar.

4.2Wie erfolgt die Belastung der Transaktionen und Gebühren?

Die getätigten Debit-Transaktionen werden direkt Ihrem Bankkonto belastet und Ihnen monatlich oder in einem anderen Zeitabstand im Bankkontoauszug angezeigt.

Wir sind neben der Bank berechtigt, sämtliche genehmigten Debit-Transaktionen sowie Gebühren (z. B. Jahresgebühren und Kosten) Ihrem Bankkonto zu belasten. Bei Kündigung oder Beendigung des Kartenverhältnisses gilt dies auch für sämtliche Beträge, die auf Karteneinsätze vor der Kündigung bzw. Beendigung des Kartenverhältnisses zurückzuführen sind. Sie ermächtigen die vermittelnde Bank, uns diese Beträge zu vergüten. Dies gilt ungeachtet allfälliger Streitigkeiten mit Dritten.

1Dieses Dokument spricht die gesamte Kundschaft an, unabhängig der hier verwendeten grammatischen Formulierungen.

2 Wird Ihre Karte missbräuchlich durch Dritte an Bancomaten mit Direktbelastung verwendet, gilt in Abweichung zu vorliegender Bestimmung die Haftung gemäss Ziff. 2.2, fünfter Punkt.

3 Weitergehende Informationen zu den Entschädigungen sind einsehbar unter www.card-terms.ch/de/viseca/allgemeine-geschaeftsbedingungen-privatkunden/entschaedigungen.

Version Mai 2022

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