Entschädigungen an vermittelnde Banken

Entschädigungen, die wir an vermittelnde Banken für verschiedene Dienstleistungen wie Vertriebstätigkeit oder Kundendienst bezahlen, können zwischen 30% und 65% der Gebühren betragen, die Karteninhaber für die Kartenausgabe und den Karteneinsatz bezahlen. Wie setzen sich diese Gebühren bzw. Entschädigungen zusammen?

  • Gebühren für die Kartenausgabe umfassen insbesondere die Jahresgebühr
  • Gebühren für den Karteneinsatz setzen sich zusammen aus:
    • Zinsen
    • Gebühren für Bargeldbezüge
    • Fremdwährungsgebühren
    • Ladekommission bei Prepaid-Karten
  • Ferner können wir vermittelnden Banken einen Anteil an der sogenannten Interchange-Gebühr weiterleiten. Bei der Interchange-Gebühr handelt es sich um eine Gebühr, die Viseca im Zusammenhang mit Kartentransaktionen vom Acquirer (Unternehmen, welches mit Verkaufsstellen und Dienstleistern Verträge für die Akzeptanz von Kreditkarten als Zahlungsmittel abschliesst) erhält.
  • Zudem kann die vermittelnde Bank für die Vertriebstätigkeit eine Entschädigung von Viseca erhalten, die von der Anzahl vermittelter Karten abhängt.