Kundeninformation und Versicherungsbedingungen
Karten- und PIN-Ersatzkostenversicherung Viseca Card PROTECT für Kreditkarten herausgegeben durch Viseca Card Services SA

Gültig ab 01. Januar 2023

Kundeninformation nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Gerne informieren wir Sie über die Identität des Versicherers und dem wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrags (Art. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes).

Ihre Versicherungs-Vertragspartnerin ist die Europäische Reiseversicherung (in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen «ERV» genannt), eine Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG. Viseca Payment Services SA handelt in Bezug auf vorliegende Versicherung als Kollektiv-Versicherungsnehmerin und bietet den Kunden der Manor World Mastercard® Karte aufgrund des mit Viseca Card Services SA abgeschlossenen Kartenvertrags die Möglichkeit, der Karten- und PIN-Ersatzkostenversicherung Card PROTECT von ERV beizutreten.

Versicherungsbedingungen

1.Einleitung

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

Bei sprachlichen Differenzen zwischen den französischen, italienischen und deutschen Versicherungsbedingungen gilt im Zweifelsfall für die Auslegung und den Inhalt sämtlicher Dokumentationen immer die deutsche Version.

2. Versicherungsart

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Schadenversicherung.

3. Parteien

3.1 Versicherer

Der Risikoträger für die vorliegende Versicherung ist: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Dufourstrasse 40, 9001 St. Gallen. Zuständig für diese Versicherung ist: Europäische Reiseversicherung (in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen «ERV» genannt), eine Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG mit Sitz an der St. Alban-Anlage 56, Postfach, CH-4002 Basel.

3.2 Versicherungsnehmerin

Viseca Payment Services SA, Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, 8050 Zürich.

3.3 Kartenherausgeberin

Viseca Card Services SA mit Sitz an der Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, 8050 Zürich.

3.4 Versicherte Personen

Inhaber einer Zahlkarte der Viseca Card Services SA und des damit verbundenen Kartenkontos, welche sich mittels schriftlichem Einverständnis dem Kollektivversicherungsvertrag der Karten- und PIN-Ersatzkostenversicherung Card PROTECT angeschlossen haben.

4. Prämie

Pro Kartenkonto wird eine Jahresprämie (inkl. 5% Stempelsteuer) erhoben und direkt dem entsprechenden Kartenkonto bei der Kartenherausgeberin der versicherten Person belastet.

5. Versicherte Kosten

Versichert sind sämtliche dem Karteninhaber durch die Kartenherausgeberin verrechneten Kosten für den Ersatz von verlorenen, gestohlenen sowie defekten Karten (Haupt- und Zusatzkarten) und/oder PIN-Codes. Die Entschädigung der Kosten erfolgt in Schweizer Franken (CHF) und ist pro Versicherungsfall auf die durch die Kartenherausgeberin verrechneten Kosten für den Ersatz verlorener Karten (Haupt- und Zusatzkarten) und/oder PIN-Codes begrenzt.

6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit Anschluss an den Kollektivversicherungsvertrag der Viseca Payment Services durch den Karteninhaber.

Der Anschluss an den Kollektivversicherungsvertrag gilt für unbestimmte Zeit und erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich oder in einer anderen Textform den Austritt mitteilt oder eine Austrittserklärung erhalten hat.

Der Versicherungsschutz erlischt automatisch

  • bei Beendigung der zugrundeliegenden Kollektivversicherung Card PROTECT zwischen ERV und Viseca Payment Services SA;
  • mit der Beendigung des Kreditkartenverhältnisses mit der Kartenherausgeberin.

Bei Kartenverlust überträgt sich der Versicherungsschutz automatisch auf die neu ausgegebene Karte.

7. Widerrufsrecht

Die versicherte Person kann ihren Antrag zum Anschluss an den Kollektivversicherungsvertrag schriftlich oder in einer anderen Textform widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald die versicherte Person den Vertrag beantragt oder angenommen hat. Die Frist ist eingehalten, wenn die versicherte Person am letzten Tag der Widerrufsfrist ihren Widerruf der Viseca Payment Services SA mitteilt oder ihre Widerrufserklärung der Post übergibt.

8. Delegation

Versicherungsrelevante Mitteilungen und Rechtshandlungen der Karteninhaber gegenüber der Kartenherausgeberin nimmt diese im Namen und im Auftrag der Versicherungsnehmerin entgegen und gibt sie dieser weiter. Ebenso kann die Kartenherausgeberin im Namen und Auftrag der Versicherungsnehmerin dem Karteninhaber versicherungsrelevante Mitteilungen zustellen und Rechtshandlungen vornehmen.

9. Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten die für den Vertragsabschluss sowie die Vertrags- und Schadenabwicklung relevant sind, werden von den Parteien gemäss der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet und vertraulich behandelt. In den Hinweisen zum Datenschutz unter www.erv.ch/datenschutz finden Sie weitere Informationen zu den Bearbeitungszwecken (z. B. Betrieb von Versicherungsgeschäften, Marketingaktivitäten, Tarifierung und individuelle Produkterstellung, Risikoprüfung sowie Abwicklung von Schadenfällen, Empfänger im In- und Ausland sowie Ihre Rechte).

10. Anpassungen der Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Änderungen werden dem Hauptkarteninhaber rechtzeitig und in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als von diesem genehmigt, sofern der Anschluss an diesen Kollektivvertrag nicht zu einem Termin vor Inkrafttreten der Änderung gekündigt wird. Keine Pflicht zur Information des Hauptkarteninhabers besteht bei Änderungen der Versicherungsbedingungen, die sich in Bezug auf die versicherten Leistungen nicht nachteilig auswirken können.

11. Gesetzliche Grundlagen

In Ergänzung zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).

Die Versicherungsansprüche verjähren fünf Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet. Als Gerichtsstand steht der anspruchsberechtigten Person ausschliesslich ihr schweizerischer Wohnsitz oder der Sitz von ERV, Basel, zur Verfügung.

ERV bietet nur insoweit Versicherungsschutz und ist nur insoweit bei Schadenforderungen oder sonstigen Begünstigungen haftbar, als diese keiner Sanktionsverletzung oder Beschränkung der UN-Resolutionen und keiner Verletzung von Handels- oder Wirtschaftssanktionen der Schweiz, der Europäischen Union, dem Vereinigtem Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika entgegenstehen.

12. Vorgehen im Schadenfall

  • Informieren Sie bei Verlust oder Diebstahl der Karte unverzüglich die Sperrzentrale (24h) unter +41 (0)58 958 83 83.
  • Bei PIN-Verlust oder einer defekten Karte melden Sie sich beim Kundendienst unter +41 (0)44 805 58 58.