Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zahlkarten der
Viseca Card Services SA

Commercial – Version Mai 2022

1.Worum geht es in diesem Dokument?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Viseca Card Services SA als Kartenherausgeberin («Viseca» oder «wir»), der Firma («Firma») und Ihnen als Mitarbeiter1 und Inhaber einer physischen und/oder virtuellen Zahlkarte (Business oder Corporate Card) von Viseca («Karte»).

2.Was sind physische und virtuelle Karten?

Bei physischen Karten ist die Kartennummer auf einer Karte aufgedruckt und im Chip sowie auf dem Magnetstreifen hinterlegt. Bei virtuellen Karten kann anstelle der Kartennummer eine digitale Nummer (sog. Token) generiert und auf einem mobilen oder anderen Gerät, z. B. Mobiltelefon, Smartwatch, Fitnesstracker oder Auto, hinterlegt werden.

3.Wann beginnt und endet das Kartenverhältnis? Wie werden Karten gesperrt, erneuert oder ersetzt?

3.1Kartenantrag

Wenn Sie eine Karte beantragen, sind wir frei, Ihnen eine solche anzubieten oder ohne Angabe von Gründen davon abzusehen. Wenn wir Ihnen eine Karte anbieten, erhalten Sie oder die Firma (auf eigenes Risiko) die beantragte Anzahl der persönlichen Karten sowie separat die dazugehörigen PIN-Codes2. Auf der Karte wird Ihr Name und, sofern beantragt, zusätzlich der Name der Firma aufgedruckt. Die Karten können auch ausschliesslich virtuell ausgestellt und in einer von uns vorgegebenen Umgebung oder auf eine mit uns vereinbarte Weise angezeigt werden. Jede Karte bleibt unser Eigentum.

3.2 Beginn des Kartenverhältnisses und Anerkennung der AGB

Das Kartenverhältnis kommt zustande mit:

  • dem ersten Einsatz der Karte;
  • der Hinterlegung der Karte auf einem mobilen oder anderen Gerät; oder
  • Ihrer Unterschrift auf der Karte, falls ein Unterschriftsfeld vorhanden ist.

Zudem bestätigen die Firma und Sie, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen, deren Inhalt anerkannt und die zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes jeweils geltenden Gebühren und Zinsen akzeptiert zu haben. Sie ermächtigen die Firma, alle die Karte betreffenden Erklärungen auch mit Wirkung für Sie abzugeben und entgegenzunehmen.

Sie sind ferner verpflichtet, die Karte nur im Rahmen der von der Firma erlassenen Ermächtigung einzusetzen. Interne Weisungen der Firma können uns jedoch nicht entgegengehalten werden.

3.3Sperrung der Karte

Die Firma, Sie und wir können eine Karte jederzeit ohne Angabe von Gründen sperren lassen. Die Firma und Sie tragen aber weiterhin sämtliche Belastungen, die nach einer Sperre oder dem Kartenablauf verursacht und genehmigt wurden.

3.4Erneuerung oder Ersatz der Karte

Die Karte läuft am Ende des auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdatums ab. Die Firma oder Sie erhalten von uns rechtzeitig eine neue Karte, sofern das Kartenverhältnis nicht gekündigt wurde. Falls die Firma oder Sie die neue Karte nicht mindestens zehn Tage vor Ablauf der bisherigen Karte erhalten haben, ist uns dies sofort mitzuteilen.

3.5Beendigung des Kartenverhältnisses

Die Firma oder Sie haben das Recht, das Kartenverhältnis jederzeit aus beliebigen Gründen und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Die Firma stellt sicher, dass das Kartenverhältnis von aus der Firma austretenden Mitarbeitenden schriftlich gekündigt wird. Wir behalten uns das Recht vor, das Kartenverhältnis ebenfalls jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, die Karte nicht zu erneuern und/oder zurückzufordern.

Mit Beendigung des Kartenverhältnisses, Rückforderung oder Rückgabe der Karte werden alle Ausstände sofort fällig und es besteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr. Wir bleiben berechtigt, der Firma und/oder Ihnen sämtliche auch nach Beendigung verursachten oder genehmigten Belastungen in Rechnung zu stellen sowie die aus dem Umsatz-Bonusprogramm resultierenden Gutschriften nicht mehr vorzunehmen. Nach Beendigung des Kartenverhältnisses sind die Firma und Sie verpflichtet, physische Karten unbrauchbar zu machen und virtuelle Karten von mobilen oder anderen Geräten zu entfernen.

3.6Abonnemente und andere wiederkehrende Leistungen

Wiederkehrende Leistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z. B. Zeitungs- oder Musikabonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienstleistungen), sind direkt bei der Akzeptanzstelle zu kündigen, wenn sie nicht mehr gewünscht werden.

Ablauf oder Sperrung der Karte sowie Beendigung des Kartenverhältnisses führen nicht automatisch zur Kündigung der wiederkehrenden Leistung. Bei Ablauf oder Sperrung der Karte sowie bei Beendigung des Kartenverhältnisses sind die Firma und Sie deshalb verpflichtet, die Zahlungsmodalität bei der Akzeptanzstelle zu ändern oder wiederkehrende Leistungen gegebenenfalls zu kündigen. Andernfalls haften die Firma und Sie für sämtliche Belastungen aus wiederkehrenden Leistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen.

4.Wie wird die Transaktion genehmigt?

4.1Karteneinsatz

Mit der Karte können Sie bei allen Akzeptanzstellen im In- und Ausland im Rahmen Ihrer Limite Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen. An Bancomaten und bei dazu ermächtigten Händlern können Sie, sofern vorgesehen, Bargeld beziehen. Sofern wir dies anbieten, kann über die bestehende Zahlungssysteminfrastruktur Geld überwiesen oder empfangen werden. Ferner werden mit der Karte im Rahmen der Limite die von der Firma und/oder Ihnen gewählten optionalen und unmittelbar an die Karte gebundenen Versicherungen und Pakete bezahlt und die Prämien dem Kartenkonto belastet.

Die Firma und Sie dürfen die Karte nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der gewährten Limite einsetzen bzw. die Benützung der Karte nur soweit zulassen, als eine fristgerechte Bezahlung der Kartenabrechnung gewährleistet ist.

Die Limite wird bei Zustellung der Karte und auf der Kartenabrechnung mitgeteilt. Sie kann zudem bei uns erfragt und unter Digital Services (Web und App) des jeweiligen Anbieters abgefragt werden. Zu beachten bleibt, dass die Höhe der Bargeldbezüge und Geldüberweisungen innerhalb der Limite weiter beschränkt sein kann. Wir können die Einsatzmöglichkeiten der Karte sowie die Limite jederzeit einschränken, aufheben oder auf Antrag der Firma erweitern. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.

4.2Genehmigung der Transaktion

Transaktionen werden genehmigt, indem die Kartennummer oder der Token an die Akzeptanzstelle übergeben oder bei dieser hinterlegt wird. Optional angebotene und unmittelbar an die Karte gebundene Versicherungen oder Pakete werden durch Ihre Beitrittserklärung und/oder die Beitrittserklärung der Firma genehmigt. Jede aus einer genehmigten Transaktion resultierende Forderung gilt als von Ihnen anerkannt. Gleichzeitig werden wir unwiderruflich angewiesen, die Forderung der Akzeptanzstelle zu vergüten. Mit dem Abschluss einer optionalen Versicherung ermächtigen die Firma und Sie als Versicherte die abrechnende Stelle (uns oder Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin), die entsprechenden Prämien Ihrem Kartenkonto zu belasten.

Die von Ihnen anerkannten Forderungen sind für die Firma verbindlich, und zwar unabhängig vom internen Rechtsverhältnis zwischen der Firma und Ihnen sowie ungeachtet allfällig anderslautender Handelsregistereinträge und Publikationen.

4.3Authentifizierung des Karteninhabers

Aus Sicherheitsgründen können wir oder die Akzeptanzstelle eine zusätzliche Authentifizierung oder weitere Angaben verlangen:

  • durch Eingabe des PIN-Codes;
  • durch Unterzeichnung des physischen oder elektronischen Belegs;
  • durch Bestätigung mittels 3-D Secure in der betreffenden App oder der Eingabe eines SMS-Codes;
  • durch Angabe oder Hinterlegung des auf der Karte aufgeführten Namens, der Kartennummer, des Gültigkeitsdatums und des dreistelligen Sicherheitscodes (CVV, CVC) an die Akzeptanzstelle;
  • durch Eingabe von mit der Akzeptanzstelle vereinbarten Benutzernamen und/oder Passwörtern bei hinterlegten Kartendaten;
  • durch ein von uns vorgesehenes biometrisches Verfahren (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) auf einem mobilen oder anderen Gerät;
  • durch Einreichung der entsprechenden Beitrittserklärung zu optionalen, an die Karte gebundenen Versicherungen oder Paketen;
  • durch eine andere von uns vorgegebene Authentifizierungsmethode.

5.Wer trägt welche Risiken und welche Haftung?

5.1Mit der Karte abgeschlossene Geschäfte

Für die mit der Karte abgeschlossenen Geschäfte sind ausschliesslich die Firma und Sie verantwortlich. Insbesondere sind allfällige Beanstandungen zu Waren oder Dienstleistungen sowie Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Geschäften direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle zu regeln. Die Kartenabrechnung ist dennoch fristgerecht zu bezahlen.

5.2Missbräuchliche Kartenverwendung

Wir übernehmen Schäden in voller Höhe, die der Firma oder Ihnen aus nachweislich missbräuchlicher Verwendung der Karte bzw. Authentifizierung durch nicht nahestehende Dritte entstehen. Dies umfasst beispielsweise Schäden aufgrund von Fälschungen oder Verfälschungen der Karte oder Datendiebstahl durch nicht nahestehende Dritte.

Als «nahestehende Dritte» gelten Mitarbeitende der Firma, Ihr Ehe- oder eingetragener Partner, verwandte Familienmitglieder (z. B. Kinder oder Eltern) oder andere Ihnen nahestehende Personen, Bevollmächtigte, oder mit Ihnen im gleichen Haushalt lebende Personen.

Nicht übernommen werden insbesondere:

  • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte, die auf ein Verschulden oder eine Verletzung dieser AGB durch die Firma oder Sie, insbesondere der Sorgfalts- und Mitteilungspflichten gemäss Ziff. 6 zurückzuführen sind, bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Sperre;
  • Schäden aus Transaktionen, welche die Firma, Sie oder nahestehende Dritte authentifiziert haben z. B. durch Eingabe des PIN-Codes, Bestätigung mittels 3-D Secure, Eingabe eines SMS-Codes oder durch ein biometrisches Verfahren auf einem mobilen oder anderen Gerät;
  • Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat;
  • Schäden, die im Zusammenhang mit Zusatzleistungen zur Karte entstehen;
  • indirekte Schäden und Folgeschäden.

Im Entschädigungsfall sind die Firma und Sie verpflichtet, sämtliche Forderungen aus dem Schadenfall an uns abzutreten.

5.3Nichtakzeptanz der Karte, Störungen und Unterbrechungen von weiteren Dienstleistungen

Wir sind bestrebt, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, allfällige Bargeldbezugsmöglichkeiten, Geldübermittlungsmöglichkeiten sowie weitere Dienstleistungen möglichst störungs- und unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dennoch können die Einsatzmöglichkeit der Karte und der Zugang zu den erwähnten und allenfalls weiteren Dienstleistungen nicht jederzeit und unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Wir sind insbesondere nicht verantwortlich und haften nicht für Schäden, falls sich eine Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren, oder falls eine Zahlung mit der Karte aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen sich die Benützung der Karte an einem Automaten als unmöglich erweist oder wenn die Karte durch den Automaten beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird.

5.4Solidarische Haftung von Firma und Karteninhaber

Die Firma und Sie haften solidarisch und unbeschränkt für alle Verpflichtungen, die aus der Benützung der Karte entstehen. Für geschäftliche Auslagen haftet jedoch nur die Firma, nicht Sie, sofern Sie die behaupteten Geschäftsauslagen beweisen können. Ob der jeweilige Beweis gelungen ist, liegt in unserem Ermessen.

6.Welche Sorgfalts- und Mitteilungspflichten bestehen?

Um Kartenmissbräuche zu verhindern, müssen die Firma und Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten beachten. Wenn diese verletzt werden, tragen die Firma und Sie allfällige Schäden unbeschränkt bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Kartensperre.

6.1Sorgfaltspflichten bei Zahlungen/Karteneinsatz

Die Firma und Sie haben bei Zahlungen und beim Karteneinsatz folgende Sorgfaltspflichten:

  • Die Karte ist im Unterschriftsfeld, sofern vorhanden, sofort nach Erhalt zu unterzeichnen.
  • Die Karte ist sorgfältig und getrennt vom PIN-Code aufzubewahren, niemandem auszuhändigen und niemandem zugänglich zu machen.
  • Jegliche anderweitige Zugänglichmachung oder Bekanntgabe von Kartennummer, Gültigkeitsdatum, CVV/CVC oder SMS-Code ist zu vermeiden.
  • Der PIN-Code und andere definierte Authentifizierungsmittel (z. B. Passwörter) sind sofort zu ändern, wenn die Firma oder Sie vermuten, dass jemand anders davon Kenntnis hat. Der PIN-Code kann an einem dafür vorgesehenen Bancomaten in der Schweiz geändert werden.
  • Für den PIN-Code und andere definierte Authentifizierungsmittel (z. B. Passwörter) sind keine naheliegenden Kombinationen (z. B. Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen etc.) zu verwenden.
  • Der PIN-Code ist geschützt vor Einsicht Dritter einzugeben, darf nie weitergegeben und niemals aufgezeichnet werden, auch nicht in verschlüsselter Form.
  • Es sind wo möglich sichere Zahlungsmethoden (z. B. 3-D Secure) zu nutzen, wobei die Bestimmungen für Online-Services zu beachten sind.
  • Die benutzten Endgeräte (z. B. Computer, mobile oder andere Geräte wie Mobiltelefon, Smartwatch, Fitnesstracker oder Auto etc.) sind durch geeignete Massnahmen vor unbefugtem Zugriff und Nutzung Dritter zu schützen, namentlich durch Installation und regelmässige Aktualisierungen von umfassenden Virenschutz- und Internet-Security-Programmen sowie Updates der verwendeten Betriebssysteme und Internet-Browser.
  • Die Firma und/oder Sie müssen uns sofort unter der Telefonnummer +41 (0)58 958 83 83 (24h-Dienst) kontaktieren, wenn die Firma oder Sie wissen oder vermuten, dass die Karte verloren, gestohlen, missbraucht oder eingezogen wurde.
  • Abgelaufene, definitiv gesperrte oder gekündigte Karten sind nach Beendigung des Kartenverhältnisses zu vernichten oder an uns zu retournieren und die Karte darf nicht mehr eingesetzt werden.
  • Die Firma und/oder Sie müssen in Schadenfällen zur Aufklärung des Falles und Minderung des Schadens beitragen, im Falle von strafbaren Handlungen Anzeige bei der Polizei erstatten und eine Kopie der Anzeige verlangen.

6.2Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Transaktionen, Genehmigung

Die Firma und Sie haben bei der Prüfung und Genehmigung von Transaktionen folgende Sorgfaltspflichten:

  • Die Kartenabrechnungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Das gilt auch, wenn diese auf Ihre Anweisung oder auf Anweisung der Firma an Dritte zugestellt wird (z. B. an die Bank).
  • Die Firma oder Sie müssen uns umgehend anrufen, wenn Belastungen aus missbräuchlichem Einsatz der Karte oder andere Unregelmässigkeiten auf der Kartenabrechnung festgestellt werden.
  • Allfällige Beanstandungen sind spätestens 30 Tage nach dem Datum der Kartenabrechnung schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen bei uns einzureichen, ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
  • Die Firma oder Sie müssen ein von uns bereitgestelltes Beanstandungsformular innerhalb von zehn Tagen ausgefüllt zurücksenden, unter Beilage einer Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige, falls wir die Firma oder Sie dazu auffordern.
  • Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolgreiches Lastschriftverfahren entbindet die Firma und Sie nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung.

6.3Mitteilungspflichten

Die Firma oder Sie müssen uns sofort schriftlich mitteilen:

  • wenn Sie Transaktionen getätigt haben und danach seit mehr als zwei Monaten keine Kartenabrechnung erhalten haben;
  • wenn sich Angaben aus dem Kartenantrag ändern (z. B. Name, Adresse, Konto oder der wirtschaftlich Berechtigte, sowohl die Firma als auch Sie betreffend).

Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten jeweils als gültig zugestellt. Allfällige für Adressnachforschungen entstehende Kosten werden der Firma oder Ihnen belastet.

7.Mit welchen Gebühren und Zinsen muss gerechnet werden?

7.1Im Allgemeinen

Der Karteneinsatz bzw. das Kartenverhältnis kann mit Gebühren, Kommissionen, Kosten (zusammen «Gebühren») und Zinsen verbunden sein. Die Jahresgebühr wird jeweils im Voraus fällig.

Die Gebühren und Zinsen werden der Firma und Ihnen mit dem Kartenantrag und/oder in sonst geeigneter Weise bekanntgegeben. Die jeweils geltenden Gebühren und Zinsen können auch bei uns oder der vermittelnden Bank erfragt oder auf unserer Homepage oder der Homepage dieser Bank eingesehen werden. Darüber hinaus können wir von der Firma oder Ihnen schuldhaft verursachte Kosten in Rechnung stellen.

7.2Transaktionen in Fremdwährung oder Schweizer Franken im Ausland

Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung (Fremdwährung) rechnen wir zu dem von uns definierten Umrechnungskurs um, welcher sich nach den Kursen der Kartennetzwerke richtet. Der Umrechnungskurs kann einen Aufschlag enthalten.

Verwenden die Firma oder Sie die Karte in einer Fremdwährung oder bei einer ausländischen Akzeptanzstelle zur Bezahlung in Schweizer Franken (inklusive Internet-Transaktionen, die über eine ausländische Akzeptanzstelle abgewickelt werden), können wir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr kann der geltenden Gebührenübersicht entnommen werden.

7.3Verzicht auf Erstattungsanspruch der an eine Bank ausgerichteten Entschädigungen

Wir haben mit einigen Banken, die ihre Kunden an uns vermitteln («vermittelnde Bank(en)»), Verträge abgeschlossen. Unter diesen Verträgen erbringen die Banken verschiedene Dienstleistungen wie Vertriebstätigkeit oder Kundendienst für uns. Dafür entschädigen wir diese Banken. Die Entschädigungen können zwischen 30% und 65% der Gebühren betragen, die die Firma oder Sie für die Kartenausgabe (insb. Jahresgebühr) und den Karteneinsatz (insb. Transaktionsgebühren) bezahlen3.

Diese Entschädigungen stehen ausschliesslich der vermittelnden Bank zu. Sollte eine Bank solche Entschädigungen erhalten, welche sie nach Auftragsrecht (Art. 400 OR) oder allfällig anderen anwendbaren Bestimmungen der Firma oder Ihnen zu erstatten hat, verzichten die Firma und Sie gegenüber der Bank vollumfänglich zu deren Gunsten auf die Weitergabe dieser Entschädigungen durch die Bank an die Firma und Sie. Ebenso haben die Firma und Sie keinen Anspruch, solche Entschädigungen gegenüber uns geltend zu machen.

8.Wie muss die Kartenabrechnung bezahlt werden?

8.1Im Allgemeinen

Die Firma und Sie sind verpflichtet, alle sich durch den Einsatz der Karte und aus dem Kartenverhältnis ergebenden Forderungen und Gebühren sowie Zinsen fristgerecht zu bezahlen.

Wir stellen der Firma oder Ihnen monatlich oder in einem anderen Zeitabstand eine Kartenabrechnung, elektronisch oder in Papierform, zu. Wir behalten uns vor, für die Papierform eine Gebühr zu erheben.

Auf der Kartenabrechnung wird der offene Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag), der fällige Mindestzahlungsbetrag sowie die Zahlungsfrist ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag umfasst neben Forderungen aus Transaktionen auch allfällige Gebühren und Zinsen gemäss Gebührenübersicht.

8.2Welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen?

Bei Business Cards bestehen je nach Kartenprodukt die folgenden Zahlungsmöglichkeiten:

  • Der Rechnungsbetrag kann innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist bezahlt werden.
  • Sofern die Karte ausschliesslich für berufliche Auslagen und/oder zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, kann innerhalb der in der Kartenabrechnung aufgeführten Zahlungsfrist in monatlichen Teilbeträgen bezahlt werden. Der monatliche Mindestzahlungsbetrag, den Sie der Kartenabrechnung entnehmen, setzt sich wie folgt zusammen:
    • Prozentsatz des gesamten ausstehenden monatlichen Rechnungsbetrages bzw. ein pauschaler Mindestbetrag gemäss Gebührenübersicht; zuzüglich
    • Gebühren, unbezahlte Zinsen, Teilbeträge in Verzug sowie Teilbeträge über der Limite.

Eingehende Teilzahlungen werden zunächst auf die Zinsforderung und allfällige Versicherungsprämien angerechnet. Der unbezahlt gebliebene Teil einer Kartenabrechnung, zusammen mit dem Betrag der neu mit der Karte getätigten Belastungen, darf die gewährte Limite (vgl. Ziff. 4.1 nicht überschreiten.

Bei Corporate Cards ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu bezahlen. Eine Bezahlung in monatlichen Teilbeträgen ist unzulässig.

8.3Welche Zinsen sind uns bei fristgerechter Zahlung geschuldet?

Auf sämtlichen Rechnungsbeträgen, ausser auf aufgelaufenen Zinsen, sind ab dem jeweiligen Rechnungsdatum Zinsen gemäss dem anwendbaren Jahreszinssatz geschuldet. Der anwendbare Jahreszinssatz ergibt sich aus der Gebührenübersicht.

Wird der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist vollständig bezahlt, erlassen wir den Zins auf die im Rechnungsmonat erfolgten Belastungen.

Wird der Rechnungsbetrag in Teilbeträgen innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt (vgl. Ziff. 8.2, zweiter Punkt), werden bis zum Eingang der Teilzahlung Zinsen auf allen Belastungen und danach auf dem Restsaldo bis zu dessen Zahlungseingang erhoben.

8.4Welche Zinsen sind uns bei verspäteter oder ungenügender Zahlung geschuldet?

Wenn der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungs- oder Mindestzahlungsbetrag nicht oder nicht vollständig innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt wird, wird der gesamte offene Rechnungsbetrag (inklusive Zinsen) fällig und die Firma und/oder Sie geraten ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu belasten, den gesamten ausstehenden Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Der jeweils anwendbare Verzugszins ergibt sich aus der Gebührenübersicht.

Die Firma und Sie sind uns zum Ersatz sämtlicher weiterer Kosten verpflichtet, die uns bei der Einbringung fälliger Forderungen aus dem Kartenverhältnis (inklusive der Vereinbarung gemäss Ziff. 8.2, zweiter Punkt) entstehen.

9.Was gilt bei wesentlichen Zusatzleistungen?

9.1Online-Services

Es werden der Firma und Ihnen über Digital Services (Web und App) verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung gestellt («Online-Services»), z. B. Anzeige der getätigten Transaktionen, Zurverfügungstellung der Kartenabrechnung in elektronischer Form oder Erstellung von automatischen Spesenabrechnungen. Für den Zugang zu den Online-Services müssen die Firma und Sie sich jeweils mit den dafür geltenden Authentifizierungsmitteln anmelden. Zudem können der Zugang und die Nutzung davon abhängig sein, dass die Firma und Sie bei der Anmeldung oder Registrierung zusätzliche Bestimmungen akzeptieren und einhalten.

9.2Versicherungsleistungen

Mit der Karte profitieren die Firma und Sie von verschiedenen Versicherungen. Wir oder Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin bieten gleichzeitig mit dem Abschluss des Kartenvertrags Versicherungsleistungen an. Eine Übersicht über die Versicherungsleistungen sowie die Versicherungsbedingungen sind zu finden unter www.viseca.ch/de/unternehmen/kundendienst/downloads.

10.Wie werden persönliche Daten geschützt?

10.1Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gemäss unserer «Allgemeinen Datenschutzerklärung». Diese ist auf unserer Homepage www.viseca.ch/de/datenschutz/viseca abrufbar oder kann direkt bei uns bezogen werden.

Unsere «Allgemeine Datenschutzerklärung» gilt ergänzend zu diesen Bestimmungen, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Mit der Unterzeichnung des Kartenantrags oder dem Einsatz der Karte nehmen die Firma sowie Sie unsere «Allgemeine Datenschutzerklärung» und die darin aufgeführten Datenbearbeitungen ausdrücklich zur Kenntnis.

10.2Ermächtigung zur Einholung von Informationen

Mit Ihrer Einwilligung ermächtigen die Firma und Sie als Karteninhaber uns:

  • im Rahmen der Kartenantragsprüfung Ihre Angaben zu prüfen, zu bearbeiten und die dafür erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen, z. B. bei der Zentralstelle für Kreditinformationen («ZEK»), bei Behörden (z. B. Betreibungs- und Steuerämtern, Einwohnerkontrollen), der vermittelnden Bank, Wirtschaftsauskunfteien, Arbeitgebern und weiteren vom Gesetz vorgesehenen oder geeigneten Informations- und Auskunftsstellen;
  • Tatbestände wie z. B. Kartensperrung, Zahlungsrückstand oder missbräuchliche Kartenverwendung der ZEK zu melden sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den zuständigen Stellen Meldung zu erstatten; und
  • sofern Sie Ihre Karte bei einer an uns vermittelnden Bank bestellt haben, sämtliche Informationen und Unterlagen bei der vermittelnden Bank einzuholen, die zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Sie ermächtigen damit auch die vermittelnde Bank, diese Informationen und Unterlagen an uns herauszugeben und uns Änderungen von Kundendaten mitzuteilen.

Im Rahmen dieser Ermächtigungen entbinden die Firma und Sie uns sowie die vermittelnde Bank von der Wahrung des Bank-, Geschäfts- bzw. Amtsgeheimnisses und der Wahrung des Datenschutzes.

10.3Weitergabe von Daten an Dienstleister und Dritte im In- und Ausland

Wir sind berechtigt, Dienstleister und Dritte im In- und Ausland mit der Abwicklung unserer Dienstleistungen zu beauftragen. Dies betrifft z. B. die Kartenantragsprüfung, die Kartenherstellung, Online-Services, die Transaktionsabwicklung, das Inkasso, betriebliche Datenauswertungen zur Verbesserung unserer Betrugsbekämpfungs- und Risikomodelle oder den Versand von Informationen oder Angeboten.

Die Firma und Sie ermächtigen uns, diesen Dienstleistern und Dritten die Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind.

10.4Weitergabe von Daten an die vermittelnde Bank

Sofern die Firma und Sie Ihre Karte bei einer an uns vermittelnden Bank bestellt haben, ermächtigen die Firma und Sie uns und erklären sich damit einverstanden:

  • dass Viseca Ihre persönlichen Daten sowie Transaktionsdaten mit dieser Bank teilt; und
  • dass die vermittelnde Bank die empfangenen Transaktionsdaten für eigene Zwecke gemäss ihren eigenen Datenschutzbestimmungen für alle ihre Geschäftsbereiche verwenden kann, insbesondere für das Risikomanagement und zu Marketingzwecken.

Die Einwilligung zur Weitergabe der Transaktionsdaten ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

10.5Einwilligung zu Marketing

Die Firma und Sie ermächtigen uns und erklären sich damit einverstanden:

  • Kunden-, Konsum- und Präferenzprofile zu erstellen und auszuwerten, um Ihnen Produkte und Dienstleistungen (auch von Dritten) anzubieten; und
  • Ihnen solche Informationen an Ihre E-Mail-Adresse, Postadresse oder telefonisch (z. B. SMS) zuzustellen oder via Online-Services zugänglich zu machen

Die Firma oder Sie können diese Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.

10.6Ermächtigung zur Offenlegung von Daten an uns und die Firma

Sie ermächtigen uns sowie die Firma, alle Sie betreffenden Daten (auch Transaktionsdaten) gegenseitig auszutauschen, soweit dies zur Kartenantragsprüfung oder Abwicklung der Kartenbeziehung (inkl. Inkasso) sowie für die Erstellung von Spesenabrechnungen an die Firma notwendig ist.

11.Was ist weiter zu beachten?

11.1Elektronische Kommunikation

Wo wir es vorsehen, können sich alle Parteien elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS, Mitteilungen via App) bedienen. Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie für die Firma oder Sie erstmalig verfügbar sind. Wenn die Firma oder Sie uns eine E-Mail schicken oder eine E-Mail-Adresse mitteilen, gilt dies als Einverständnis, dass wir mit der Firma und Ihnen per E-Mail kommunizieren. Das Risiko, dass Dritte unbefugt Kenntnis von Nachrichten nehmen, lässt sich bei elektronischen Kommunikationsmitteln nie ganz ausschliessen und wir übernehmen dafür keine Verantwortung.

11.2Anpassung der AGB

Wir können diese AGB und die übrigen Konditionen (z. B. Gebühren, Zinsen und Kartenleistungen) jederzeit anpassen. Wir teilen der Firma die Anpassungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mit. Anpassungen dieser AGB können wir der Firma rechtsgültig über elektronische Kommunikationsmittel mitteilen (z. B. E-Mail, SMS, Mitteilungen via App). Die Firma ist verantwortlich, Sie als Karteninhaber entsprechend zu informieren. Wenn die Firma und/oder Sie das jeweilige Kartenverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung nicht schriftlich kündigen, gilt die Anpassung als akzeptiert.

11.3Abtretung des Kartenverhältnisses

Wir können das Kartenverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen und/oder Dritte im In- und Ausland übertragen (z. B. an Inkassounternehmen oder die vermittelnde Bank) und dabei die erforderlichen Daten zugänglich machen sowie allfällige Bankbeziehungen offenlegen.

11.4Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen der Firma, Ihnen und uns untersteht Schweizer Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, ist Zürich der Erfüllungsort, Gerichtsstand und für Firmen und Karteninhaber mit Sitz bzw. Wohnsitz im Ausland auch der Betreibungsort.

1Dieses Dokument spricht die gesamte Kundschaft an, unabhängig der hier verwendeten grammatischen Formulierungen.

2 Reisestellen- und Einkaufskarten sind unpersönlich und haben keinen PIN-Code. Da diese Karten von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden können, sind die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 6 besonders zu beachten. Insbesondere sind diese Karten ausschliesslich von den autorisierten Personen zu nutzen.

3 Weitergehende Informationen zu den Entschädigungen sind einsehbar unter www.card-terms.ch/de/viseca/allgemeine-geschaeftsbedingungen-geschaeftskunden/entschaedigungen.

Version Mai 2022

Viseca Card Services SA, Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, 8050 Zürich, Telefon +41 (0)58 958 84 01