Teilnahmebestimmungen für das Bonusprogramm surprize

Gültig ab 1. September 2021

surprize ist ein Bonusprogramm von Viseca Payment Services SA («Viseca»). surprize bietet Vorteile für Inhabende von teilnahmeberechtigten Zahlkarten («Teilnehmende»). Durch den Einsatz einer teilnahmeberechtigten Zahlkarte können Punkte («surprize Punkte») gesammelt und gegen Prämien eingelöst werden. Zudem können Teilnehmende von Angeboten profitieren.

Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Teilnahme an surprize.

1.Teilnahme und Registrierung

1.1Kostenlose und automatische Teilnahme

Privatpersonen, welche eine teilnahmeberechtigte Zahlkarte besitzen («Inhabende»), nehmen automatisch und kostenlos an surprize teil. Viseca behält sich vor, den Kreis der Teilnahmeberechtigten jederzeit zu erweitern oder einzuschränken.

1.2Verzicht

Falls keine Teilnahme an surprize gewünscht wird, ist dies schriftlich dem Viseca Kundendienst mitzuteilen.

1.3Besondere Bestimmungen für Inhabende von Zusatzkarten

Die in den vorliegenden Bestimmungen aufgestellten Teilnahmebedingungen für Inhabende von Hauptkarten gelten sinngemäss auch für Inhabende von Zusatzkarten, sofern die Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen nachfolgend nicht ausgeschlossen wird.

Inhabende von Hauptkarten sind verpflichtet, die Inhabenden von Zusatzkarten über die folgenden Bestimmungen für die Teilnahme am Bonusprogramm zu informieren:

Inhabende von Zusatzkarten

  • nehmen automatisch am Bonusprogramm teil, wenn die Inhabenden der Hauptkarte ebenfalls am Bonusprogramm teilnehmen;
  • sammeln surprize Punkte zugunsten der Inhabenden der Hauptkarte;
  • erhalten kein separates surprize Konto;
  • können selbst keine surprize Punkte einlösen;
  • nehmen zur Kenntnis, dass ihre Teilnahme am Bonusprogramm automatisch beendet wird, wenn die Inhabenden der Hauptkarte nicht mehr am Bonusprogramm teilnehmen;
  • können nicht unabhängig von den Inhabenden der Hauptkarte an surprize teilnehmen oder die Teilnahme kündigen.

1.4Registrierung

Um die volle Funktionalität von surprize nutzen zu können, ist eine Registrierung auf one Digital Service («one») via App oder Website erforderlich. Dort kann auch das persönliche Konto («surprize Konto») eingesehen werden. Teilnehmende erhalten die personalisierten Registrierungsinformationen für one von Viseca separat.

2.Sammeln von surprize Punkten

2.1Automatisches Sammeln

Teilnehmende sammeln bei jeder mit einer teilnahmeberechtigten Zahlkarte weltweit getätigten Transaktion automatisch surprize Punkte. Für Bargeldbezüge und Gebühren werden keine surprize Punkte gutgeschrieben.

2.2Gutschrift

Die gesammelten surprize Punkte werden frühestens zwei Arbeitstage nach erfolgter Transaktion dem persönlichen surprize Konto der Teilnehmenden gutgeschrieben.

2.3Gültigkeit

Die von Teilnehmenden gesammelten surprize Punkte haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist für die Berechnung der Gültigkeit beginnt per 31.12. eines Kalenderjahres. Die Punkte verfallen danach automatisch.

2.4Höhere Gewalt und technische Probleme

In Fällen höherer Gewalt oder bei technischen Problemen kann Viseca die Gutschrift von surprize Punkten vorübergehend aussetzen; eine nachträgliche Gutschrift ist ausgeschlossen.

3.Kontostand und -informationen

Teilnehmende können nach der Registrierung auf one einzelne Punktetransaktionen sowie einen Auszug über ihren aktuellen surprize Punktesaldo einsehen. Die in einem laufenden Kalenderjahr verfallenden Punkte werden separat ausgewiesen. Eine Punktetransaktion kann innerhalb von 30 Tagen bei Viseca schriftlich beanstandet werden.

4.Einlösen von surprize Punkten

4.1Einlöseort

Teilnehmende können ihre surprize Punkte auf one einlösen, sobald diese dem surprize Konto gutgeschrieben wurden.

4.2Prämien/Angebote

Prämien sind beispielsweise Gutscheine oder Produkte, welche Teilnehmende auf one erwerben können. Angebote sind beispielsweise Rabatte oder Promotionen, die den Teilnehmenden auf geeignete Weise offeriert werden.

4.3Erwerb von Prämien

Teilnehmende schliessen den Vertrag für den Erwerb einer Prämie direkt mit dem entsprechenden surprize Partner ab. Es gelten daher die Geschäftsbedingungen der jeweiligen surprize Partner. Eine aktuelle Liste der surprize Partner ist auf one einsehbar.

Viseca handelt dabei als Vermittler und ist nicht Vertragspartei. Treten in Vertragsverhältnissen zwischen den Teilnehmenden und den surprize Partnern Probleme auf oder kommen Teilnehmende zu Schaden, müssen sich Teilnehmende an den surprize Partner wenden.

4.4Versand von Prämien/Bekanntgabe der Adressangaben zum Versand

Der physische Versand von Prämien erfolgt durch den surprize Partner ausschliesslich an Lieferadressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Teilnehmende erteilen ihre Einwilligung, dass Viseca dem betreffenden surprize Partner die für den Versand der Prämie erforderlichen Adressangaben der Teilnehmenden übermittelt.

4.5Verfügbarkeit von Prämien und Angeboten

Prämien sowie Angebote unterliegen zeitlichen und mengenmässigen Beschränkungen. Sie sind daher immer unverbindlich.

4.6Keine Umrechnung in Geldwert und kein Rücktausch

Die Umrechnung von surprize Punkten in einen Geldwert und deren Auszahlung oder Verrechnung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eingelöste surprize Punkte können nicht wieder in surprize Punkte oder in eine andere Prämie/ein anderes Angebot umgetauscht werden.

4.7Nachträglicher Wegfall von surprize Punkten/Korrekturen

Viseca behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere bei Kartenmissbrauch oder Falschbelastungen, bereits gutgeschriebene surprize Punkte abzuziehen.

5.Informationen zu Prämien und Angeboten

Bestandteil von surprize ist die Zusendung von Informationen zu Prämien und Angeboten sowie zum Bonusprogramm an Teilnehmende. Der Versand dieser Informationen erfolgt elektronisch oder physisch. Teilnehmende können die Einwilligung für die Zustellung von Informationen jederzeit schriftlich bei Viseca widerrufen.

6.Einwilligung zur elektronischen Kommunikation und Marketing

6.1Elektronische Kommunikation

Mit der Registrierung auf one erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass Viseca Teilnehmende über die registrierte E-Mail-Adresse zur geschäftlichen Kommunikation kontaktieren und rechtsgültig mit ihnen kommunizieren darf.

6.2Mitteilung von Änderungen/Beendigung von surprize 

Teilnehmende erteilen ihre Einwilligung, dass das Bonusprogramm und/oder die Teilnahmebedingungen im Lauf der Zeit angepasst werden können. Zudem kann surprize unter Einhaltung einer dreimonatigen Vorankündigungsfrist eingestellt werden. Teilnehmende werden vorab auf geeignete Weise und rechtsgültig (schriftlich oder elektronisch, zum Beispiel per E-Mail oder one) über entsprechende Änderungen informiert. Die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen sind via one einsehbar.

6.3Marketing

Viseca ist ermächtigt, die im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm surprize stehenden Daten der Teilnehmenden für Marketingzwecke zu bearbeiten sowie Kunden-, Konsum- und Präferenzprofile zu erstellen und auszuwerten.

Die Profilierung der Daten ermöglicht Viseca, für Teilnehmende Produkte und Dienstleistungen (auch von Dritten) zu entwickeln und anzubieten, an denen Teilnehmende interessiert sein könnten. Informationen über solche Produkte und Dienstleistungen werden den Teilnehmenden über individuelle Kommunikationskanäle (z. B. Post, E-Mail, SMS oder one Digital Service) übermittelt.

Teilnehmende können der Bearbeitung ihrer Personendaten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an Viseca widersprechen und die weitere Bearbeitung widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbestimmungen zu entnehmen (viseca-payment.ch).

7.Datenschutz

7.1Verantwortliche Stelle

Für die Bearbeitung von Personendaten ist Viseca Payment Services SA verantwortlich.

7.2Bearbeitung von Personendaten

Der Umgang mit den Personendaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bonusprogramm wird in den Datenschutzhinweisen erläutert, die via one zu finden sind. Diese können auch bei Viseca schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

8.Risiken und Schäden

8.1Teilnahme, Änderung oder Beendigung von surprize

Falls Teilnehmenden allfällige Schäden durch die Teilnahme, Änderung oder Beendigung des Bonusprogramms sowie von one entstehen, liegen diese im Risikobereich der Teilnehmenden. Die Haftung von Viseca wird, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen.

8.2Informationen über Prämien und Angebote

Anzeigen, Informationen, Produktbeschreibungen und -spezifikationen inkl. Abbildungen, Mitteilungen etc. zu Prämien und Angeboten werden von Viseca und den surprize Partnern im Rahmen der geschäftsüblichen Sorgfalt auf deren Richtigkeit überprüft. Viseca haftet nicht für Schäden bezüglich der Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität etc. dieser Informationen. Dies gilt auch für Informationen über Links.

8.3Nutzung von one

Der Zugriff auf one erfolgt über das Internet. Viseca kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Zugriff auf one und der Erwerb von Prämien oder das Profitieren von Angeboten jederzeit bzw. ohne Unterbrechung möglich sind.

9.Kündigung und anwendbares Recht

9.1Kündigung

Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch Teilnehmende ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Viseca möglich. Durch Beendigung der Vertragsbeziehung mit Viseca wird automatisch auch die Teilnahme an surprize gekündigt.

9.2Zugriff auf surprize Konto via one

Das surprize Konto der Teilnehmenden besteht noch während dreier Monate ab Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm. Während dieser drei Monate können noch Prämien gegen surprize Punkte eingelöst werden. Danach verfallen die surprize Punkte automatisch.

9.3Abtretung

Viseca kann dieses Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche bzw. Pflichten daraus jederzeit an Dritte im In- und Ausland übertragen und darf diesen Dritten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden Daten (inkl. Offenlegung allfälliger Bankbeziehungen), soweit erforderlich, zugänglich machen.

9.4Ausschluss bei Missbrauch und Vertragsverletzung

Im Falle eines Missbrauchs oder eines Verstosses gegen die vorliegenden Bestimmungen behält sich Viseca vor, Teilnehmende von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschliessen. Allfällige Punkteguthaben der Teilnehmenden verfallen in diesem Fall.

9.5Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmenden und Viseca untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Gerichtsstand und für Teilnehmende mit Wohnsitz im Ausland auch der Betreibungsort ist Zürich.

Version 09/2021

Viseca Payment Services SA, Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, 8050 Zürich, Telefon +41 (0)58 958 84 00